Grundsteuerreform

Vielleicht haben Sie es auch schon gehört?

Ab dem Jahr 2022 ist alle 7 Jahre eine Grundsteuererklärung abzugeben, die sogenannte Feststellungserklärung Grundsteuer. Erstmalig ist die Erklärung im Jahr 2022 bis spätestens zum 31. Januar 2023 elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.

Handlungsbedarf besteht für Eigentümer von Immobilien und Grundbesitz. Der Abgabezeitraum beginnt ab dem 1. Juli 2022.

Was müssen Sie tun?

Sie möchten die Erklärung selbst vornehmen?

Das können Sie zB. über das Tool Elster selbst erledigen. Alles was Sie dafür benötigen, ist ein Zugang zum Elster-Portal. https://www.elster.de/eportal/start

Sie möchten mich als Ihre Steuerberaterin beauftragen?

Gerne dürfen Sie uns mit der Erklärung beauftragen.

Was benötigen wir dafür?

  • Aufforderung Finanzamt zur Abgabe
  • Offizielle Wohnflächenberechnung, alternativ eine sachgerechte Schätzung
  • Offizielle Nutzflächenberechnung, alternativ eine sachgerechte Schätzung
  • Grundstücksgröße
  • Einen aktuellen Grundbuchauszug

Was kostet Sie das?

Wir rechnen gemäß unserer Steuerberatervergütungsverordnung ab. Das bedeutet, die Rechnung ist abhängig von unserem Zeitaufwand und vom ermittelten Gegenstandswert. Gerne sprechen Sie mich an.

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